57- Bindende Verträge

Unsichtbares Akkordeon
 

Mit der abschließenden Aufzählung wurde einfach zu viel versprochen

Auflösung
 

Eine mit Rückgriff auf Mustererklärungen erstellte informierte Einwilligungserklärung für eine Studie nutze eine Formulierung, in der die zugelassenen Verwendungsmöglichkeiten aufgezählt und eine Beschränkung auf die genannten Möglichkeiten versprochen wurden. Konkret enthielt der Text die Aussage "die Daten werden ausschließlich in der wie vorher beschriebenen Form verarbeitet". Da die (anonymisierte) Veröffentlichung in der Liste fehlte, konnten die Daten nicht publiziert werden. Die sehr strenge Formulierung war für beide Seiten bindend. 

Es ist sinnvoll alle rechtlich bindenden Texte vor ihrer Nutzung von Dritten mit entsprechenden Erfahrungen gegenlesen zu lassen, um zu prüfen, dass die rechtlichen Konsequenzen der Formulierung tatsächlich den gewünschten Wirkungen entsprechen.  Die Nachnutzungsbedingungen der erhobenen Forschungsdaten sollten so formuliert sein, dass sie der Veröffentlichung oder Weiternutzung der Daten in anderen Projekten nicht im Wege stehen.

 
Quellen: