55 - Wer bin ich?

Unsichtbares Akkordeon
 

Trägt die Person eine unauffällige Brille und einen Trenchcoat?

Auflösung
 

Eine öffentliche Einrichtung wollte das gesundheitliche Befinden Ihrer Mitarbeitenden erfassen und gestaltete dafür eine detaillierte Umfrage mit Fragen zum Erleben am Arbeitsplatz, zur psychischen Belastung und Zufriedenheit Ihrer Angestellten. Dabei wurde den Teilnehmenden der Umfrage Anonymität garantiert. Viele Mitarbeitende nutzten das Angebot und erlebten dann eine böse Überraschung, als Ihr*e Vorgesetzte*r sie auf spezifische Antworten, die Sie in der Umfrage getätigt hatten, ansprach. Was war passiert?

Bei der Umfrage wurden zwar keine Namen abgefragt, aber viele detaillierte Informationen und demographische Daten. Die Antworten der Teilnehmenden wurden dann in so kleinen Gruppen/ Organisationseinheiten ausgewertet und berichtet, dass durch ableitbare Merkmale wie Geschlecht und berufliche Funktion, die Personen genau zu Ihren Antworten zuordenbar waren. Somit wurde die versprochene Anonymität nicht gewahrt und es folgten viele Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzbeauftragten ganz zu schweigen von unangenehmen Unterhaltungen mit den jeweiligen Führungskräften.

Besonders bei der Auswertung von kleinen Stichproben, muss auf "ableitbare" personenbezogene Daten geachtet werden. Auch wenn der Name nicht erfasst wird, kann es durch eine Kombination verschiedener Angaben dazu kommen, dass eine Person identifizierbar für andere wird. Dann handelt es sich nicht mehr um eine anonyme Befragung und die Datenschutzgrundverordnung muss beachtet werden- was unter anderem andere Einwilligungserklärungen sowie Verarbeitungsschritte/ technisch und organisatorische Maßnahmen erfordert als anonyme Daten.

 
Quellen:
  • persönliche Kommunikation