54 - Gesprächiger Konfettiregen
Bei dem Karnevalsumzug war sogar das Konfetti redselig.
Bei einem Karnevalsumzug im Jahr 2016 in einer Thüringer Kleinstadt fielen nicht nur kleine bunte runde Schnipsel aus der Konfettikanone, sondern auch Schnipsel, die mit sensiblen personenbezogenen Informationen beschrieben waren und so für sich selbst sprachen.
Ein Krankenhaus hatte den Karneval genutzt, um seine alten Patientenakten unsachgemäß zu entsorgen und die geschredderten Akten wurden auf der Straße verteilt. Leider waren die Konfettistücke noch so groß, dass Namen, Adressen und Telefonnummern teilweise lesbar waren. Der Vorfall sorgte für Aufruhr und rief den Thüringer Datenschutzbeauftragten mit einem Verwaltungs-und Bußgeldverfahren auf den Plan.
Diese gruselige Geschichte verdeutlicht die Bedeutsamkeit der fachgerechten Löschung von Daten. Daten mit Personenbezug sind zu löschen, wenn der Zweck, zu dem Sie verarbeitet wurden weggefallen ist und keine Aufbewahrungsfristen bestehen. Dabei versteht man Löschen, als das vollständige unkenntlich machen dieser Daten.